Ablauf der Psychotherapie
Der organisatorische Ablauf - Schritt für Schritt
Damit Sie sich gut zurechtfinden, habe ich den Ablauf von der ersten Kontaktaufnahme bis zum möglichen Beginn einer Therapie für Sie übersichtlich zusammengefasst:
1. Erstkontakt und Terminvereinbarung
Der erste Schritt richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, nehmen Sie für eine Erstanfrage bitte telefonisch während meiner Telefonsprechzeit Kontakt mit mir auf, da Erstkontakte ausschließlich in diesem Rahmen erfolgen können. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler können mich zur Terminanfrage auch per E-Mail kontaktieren.
Bei freien Kapazitäten erhalten Sie im Anschluss einen kurzen Erstfragebogen, auf dessen Grundlage ich die weitere Terminvergabe plane. Je nach aktueller Auslastung werden Sie anschließend entweder auf die Warteliste aufgenommen oder erhalten direkt einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde.
2. Psychotherapeutische Sprechstunde
In ein bis drei Gesprächen klären wir gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll und angezeigt ist. Es geht darum, Ihre aktuelle Situation zu verstehen, erste diagnostische Einschätzungen zu treffen und Ihnen gegebenenfalls weitere Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie erhalten zudem grundlegende Informationen zum Ablauf und zur Finanzierung der Therapie.
3. Probatorische Sitzungen
Im Anschluss können bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen einer vertieften diagnostischen Abklärung, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erarbeitung erster Therapieziele. Auch wird geprüft, ob die „therapeutische Passung“ stimmt, eine wichtige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
4. Therapieantrag und Beginn der Behandlung
Für gesetzlich Krankenversicherte erfolgt nach den probatorischen Sitzungen die Antragstellung direkt über die Krankenkasse. Ich unterstütze Sie bei diesem Prozess und übernehme die notwendigen Schritte, sodass der Antrag formal korrekt eingereicht wird. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, kann die reguläre Psychotherapie beginnen.
Für Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte erfolgt die Antragstellung entsprechend der Vorgaben Ihres individuellen Versicherungsvertrages. Nach Erhalt der Kostenübernahmeerklärung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle kann ebenfalls der Beginn der eigentlichen Therapie erfolgen.
Weitere Informationen zur Finanzierung über die Berufsgenossenschaft oder zur Therapie auf Selbstzahlerbasis finden Sie unter Kosten.
5. Therapieumfang und Sitzungsfrequenz
Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 12 bis 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 (in Ausnahmefällen auch mehr). Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die genaue Dauer und Frequenz der Behandlung werden individuell abgestimmt.
