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Ablauf der Psychotherapie

Der organisatorische Ablauf - Schritt für Schritt

Damit Sie sich gut zurechtfinden, habe ich den Ablauf von der ersten Kontaktaufnahme bis zum möglichen Beginn einer Therapie für Sie übersichtlich zusammengefasst:

1. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Wenn Sie Interesse an einer psychotherapeutischen Behandlung haben, können Sie telefonisch während meiner Telefonsprechzeit Kontakt mit mir aufnehmen. In der Regel erfolgt dann eine Terminvereinbarung für ein erstes persönliches Gespräch im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde.

2. Psychotherapeutische Sprechstunde

In ein bis drei Gesprächen klären wir gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll und angezeigt ist. Es geht darum, Ihre aktuelle Situation zu verstehen, erste diagnostische Einschätzungen zu treffen und Ihnen gegebenenfalls weitere Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie erhalten zudem grundlegende Informationen zum Ablauf und zur Finanzierung der Therapie.

3. Probatorische Sitzungen

Im Anschluss können bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen einer vertieften diagnostischen Abklärung, dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erarbeitung erster Therapieziele. Auch wird geprüft, ob die „therapeutische Passung“ stimmt, eine wichtige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

4. Therapieantrag und Beginn der Behandlung

Für gesetzlich Krankenversicherte erfolgt nach den probatorischen Sitzungen die Antragstellung direkt über die Krankenkasse. Ich unterstütze Sie bei diesem Prozess und übernehme die notwendigen Schritte, sodass der Antrag formal korrekt eingereicht wird. Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, kann die reguläre Psychotherapie beginnen.

Für privat Versicherte oder Beihilfe-Berechtigte erfolgt die Antragstellung entsprechend der Vorgaben Ihres individuellen Versicherungsvertrages. Nach Erhalt der Kostenübernahmeerklärung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle kann ebenfalls der Beginn der eigentlichen Therapie erfolgen.

Weitere Informationen zur Finanzierung über die Berufsgenossenschaft oder zur Therapie auf Selbstzahlerbasis finden Sie unter Kosten.

5. Therapieumfang und Sitzungsfrequenz

Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 12 bis 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie bis zu 60 (in Ausnahmefällen auch mehr). Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die genaue Dauer und Frequenz der Behandlung werden individuell abgestimmt.

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