Kosten
Honorar
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Sollten Sie gesetzlich versichert sein, bringen Sie einfach Ihre Krankenkarte zum Erstgespräch mit. Die Abrechnung erfolgt hier direkt über Ihre Krankenkasse. Privatversicherte erhalten circa einmal im Monat eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.
Die Abrechnung der Therapiesitzungen sowie zusätzlicher Leistungen (z.B. Diagnostik oder schriftliche Befundberichte) erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP bei Privatversicherten und EBM bei gesetzlich Versicherten).
Bei erhöhtem Aufwand können die Kosten in der GOP mit einem bis zu 3,5-fachen Satz berechnet werden. Diese Abrechnung ist gesetzlich bei entsprechendem Mehraufwand zulässig.
Private Krankenversicherung
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In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Es kann vorkommen, dass nicht alle Kosten vollständig übernommen werden und Sie möglicherweise einen Teil selbst tragen müssen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Es ist ratsam, vor dem Erstgespräch folgende Fragen mit Ihrer Versicherung zu klären:
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Ist Psychotherapie in Ihrem Vertrag enthalten?
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In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?
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Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
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Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?
Beihilfe
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Beamte und Beamtinnen können in der Regel einen Teil der Behandlungskosten über die Beihilfe erstattet bekommen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die genauen Erstattungsbedingungen zu informieren.
Selbstzahlerbasis
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Wenn Sie die Kosten selbst tragen, erfolgt die Abrechnung wie bei Privatversicherten. Dies bietet Ihnen verschiedene Vorteile:
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Der Beginn der Therapie kann schnell und ohne bürokratische Hürden erfolgen.
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Sie entscheiden selbst über Art und Dauer der Therapie.
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Ihre Therapie wird nicht an Ihre Krankenversicherung gemeldet, was in bestimmten Fällen, wie bei einer bevorstehenden Verbeamtung, einem Versicherungswechsel oder in speziellen Berufen (z. B. Piloten), von Vorteil sein kann.
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Die Kosten sind evtl. nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar (bitte klären Sie die genauen Voraussetzungen bei Ihrem Finanzamt).
Berufsgenossenschaft
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Wird die Psychotherapie aufgrund arbeitsbedingter Ursachen erforderlich, übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft die Kosten. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen, um die entsprechenden Antragsformulare zu erhalten.
