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Kosten

Honorar

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Sollten Sie gesetzlich versichert sein, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte zum Erstgespräch mit. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung direkt über Ihre Krankenkasse und richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler erhalten in der Regel monatlich eine Rechnung, die je nach Kostenträger zur Erstattung eingereicht werden kann.

Die Abrechnung der Therapiesitzungen sowie zusätzlicher Leistungen (z.B. Diagnostik oder schriftliche Befundberichte) erfolgt bei gesetzlich Versicherten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Bei allen anderen Formen der Kostenübernahme erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bei erhöhtem Aufwand können die Leistungen im Rahmen der GOP mit einem Steigerungssatz von bis zu 3,5 berechnet werden. Eine entsprechende Anpassung ist bei Vorliegen einer nachvollziehbaren Begründung gesetzlich zulässig.

Private Krankenversicherung

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In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Der genaue Umfang der Erstattung richtet sich jedoch nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Es kann vorkommen, dass nicht alle Kosten vollständig übernommen werden und Sie möglicherweise einen Teil selbst tragen müssen.​ Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Es ist ratsam, vor dem Erstgespräch folgende Fragen mit Ihrer Versicherung zu klären:​​

  • Ist Psychotherapie in Ihrem Vertrag enthalten?

  • In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?

  • Wie viele Therapiestunden werden übernommen?

  • Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?​

Beihilfe

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Beamte und Beamtinnen können in der Regel einen Teil der Behandlungskosten über die Beihilfe erstattet bekommen. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die genauen Erstattungsbedingungen zu informieren.​​​

Selbstzahlerbasis

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Wenn Sie die Kosten selbst tragen, erfolgt die Abrechnung wie bei Privatversicherten. Dies bietet Ihnen verschiedene Vorteile:​

  • Der Beginn der Therapie kann schnell und ohne bürokratische Hürden erfolgen.

  • Sie entscheiden selbst über Art und Dauer der Therapie.

  • Ihre Therapie wird nicht an Ihre Krankenversicherung gemeldet, was in bestimmten Fällen, wie bei einer bevorstehenden Verbeamtung, einem Versicherungswechsel oder in speziellen Berufen (z.B. Piloten), von Vorteil sein kann.

  • Die Kosten sind evtl. nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar (bitte klären Sie die genauen Voraussetzungen bei Ihrem Finanzamt).

​​​​Berufsgenossenschaft

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Wird die Psychotherapie aufgrund arbeitsbedingter Ursachen erforderlich, übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft die Kosten. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen, um die entsprechenden Antragsformulare zu erhalten.

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